SE-Fonds

Initiatoren

Gemeinsam mit dem Senat der Wirtschaft hat fair-finance Ende 2019 den Social Entrepreneurship Venture Capital Funds als Leuchtturmprojekt aus der Taufe gehoben, bei dem fair-finance in einem ersten Schritt EUR 5 Mio. an Beteiligungskapital für Social Entrepreneure bereitstellt. In Zukunft sollen auch Co-Investoren eingeladen werden, sich zu beteiligen.

Markus Zeilinger, Gründer von fair-finance, zu den Beweggründen für sein Engagement: „Sozialunternehmertum verbindet soziale Wirkung mit wirtschaftlicher Unabhängigkeit! Dafür braucht es Kapital und optimierte Rahmenbedingungen. Beides möchten wir jenen Personen bereitstellen, die mit ihrem unternehmerischen Beitrag mithelfen, gesellschaftliche Probleme zu lösen. Denn meine Zukunftshoffnung liegt in jenen Unternehmen, denen es gelingt, sozialen und ökologischen Impact zu erzielen und dabei profitabel zu wirtschaften. Letztendlich verstehen auch wir bei fair-finance uns als Social Business.“

Konkret wird der SE-Fonds jene Unternehmen mit Eigenkapital unterstützen, die mithelfen, eine zukunftsfähige Gesellschaft zu schaffen. Im Sinne eines Umdenkens weg von reinen Renditeüberlegungen hin zu messbaren sozialen und umweltgerechten Auswirkungen erscheint es wichtig, Unternehmen zu identifizieren, die einen echten Mehrwert schaffen. Dabei werden Geschäftsideen unterstützt, die Lösungsansätze für gesellschaftliche Herausforderungen wie Überalterung, Ungleichheit von Einkommen, Verknappung der Ressourcen, das Steigen des Meeresspiegels, Verlust von Biodiversität oder die Änderung der Arbeitswelten haben. Diese Unternehmen sieht fair-finance als „Social Business“, wobei social als gesellschaftlich übersetzt wird und sowohl ökologische als auch soziale Aspekte umfasst.

Um sich für eine Beteiligung zu qualifizieren, muss das Geschäftsmodell der Social EntrepreneurInnen einen Proof of Concept aufweisen, d.h. die prinzipielle Durchführbarkeit des Vorhabens muss anhand eines Meilensteines bewiesen werden. Die EinreicherInnen müssen auch einen gewissen Track Record nachweisen können, d.h. das Unternehmen befindet sich nicht mehr in der Start-up-Phase und arbeitet bereits profitabel.

 

Wie können Mittel beantragt werden?

Einreichungen oder richtigerweise “Anfragen zur Kapitalbeteiligung” können laufend über das Einreichformular gestellt werden. Die eingereichten Anfragen werden vom Senat der Wirtschaft in Form einer ersten Vorprüfung bearbeitet. Wenn zumindest drei Anfragen vorliegen, aber jedenfalls einmal pro Quartal, werden die Einreichungen dem Impact-Beirat vorgelegt, der das Vorhandensein eines Social Impacts bewertet. Nach erfolgreicher Bestätigung des Social Impacts durch den Impact-Beirat kann der Due Diligence Prozess beginnen. In der ersten Phase, die in Kooperation mit dem Impact Hub Vienna abgewickelt wird, erfolgt die wirtschaftliche Due Diligence Prüfung. Dazu erhalten die EinreicherInnen eine Einladung für eine persönliche Präsentation im Rahmen des Due Diligence Committees. Die Erkenntnisse des Due Diligence Committees sind ausschlaggebend für die weitere Vorgangsweise, die im Erfolgsfall zu Vertragsgesprächen führt.

Eine Rücknahme der Einreichung ist bis zum Beginn dieser Due-Diligence-Prüfung jederzeit kostenfrei möglich. Bei einer späteren Rücknahme der Einreichung behält hält sich der SE-FONDS vor, eine Aufwandspauschale in der Höhe von EUR 10.000,- zu verrechnen.

 

Wer kann unter welchen Voraussetzungen einreichen?

Personen und Gesellschaften mit regionalem Geschäftsfokus auf Österreich oder Deutschland, Sitz in Österreich oder Deutschland. Der Businessplan muss einen üblichen Unternehmerlohn abdecken und eine attraktive Wertsteigerung der potentiellen SE-Fondsbeteiligung über die geplante Laufzeit zeigen. Der Proof of Concept (d.h. ein Meilenstein, an dem die prinzipielle Durchführbarkeit eines Vorhabens bewiesen wurde) ist bereits erfolgt, gewisser Track Record ist vorhanden. Die Kapitalanforderung an den SE-Fonds liegt zwischen EUR 200.000 und EUR 500.000.-

Ein Social Impact ist klar erkennbar. Social EntrepreneurInnen im Sinne des SE-Fonds sind Personen oder Unternehmen, die mit ihren ökonomisch, sozial, kulturell und/oder ökologisch ausgerichteten Geschäftsmodellen innovative Lösungsmechanismen für gesellschaftliche (einschließlich ökologische) Herausforderungen anbieten und somit eine in diesem Sinne erkennbar positive Wirkung („Social Impact“) erzielen können.

 

Welche Kriterien werden bewertet?

Die Einreichungen werden insbesondere in Bezug auf die folgenden inhaltlichen Kriterien geprüft:

  • Fokus des Geschäftsmodells auf soziale/ökologische Wertschöpfung.
  • Nachvollziehbarer und überzeugender Businessplan, fundiertes finanzielles und belegbares Geschäftsmodell.
  • Etwaige Skalierungsmöglichkeiten.
  • Hohe Umsetzungs- und Kommerzialisierungschance.

 

In welcher Form erhält man das Investment? 

  • Die Kapitalbereitstellung erfolgt in Form von flexiblem Eigenkapital.
  • Die Beteiligung des SE-Fonds beträgt zwischen EUR 200.000 und EUR 500.000 je Investment. Die Social EntrepreneurInnen können mit mehreren InvestorInnen zusammenarbeiten.
  • Bei einer Investition wird ein Einmalentgelt von netto EUR 5.000,- (zuzügl. USt.) für die Beratung im Rahmen der Due Diligence, insb. zur Strukturierung der Unterlagen sowie zur Sammlung und Bereitstellung der Informationen, einbehalten bzw. verrechnet. 
  • Abschluss einer Beratungs- und Marketingvereinbarung zwischen dem/der BewerberIn und einer Gesellschaft der Sinnova-Gruppe mit dem Ziel für den/die BewerberIn im Bereich Social Entrepreneurship einen höheren Bekanntheitsgrad anzustreben und den/die BewerberIn im Bereich Infrastruktur und bei betriebswirtschaftlichen Aspekten zu unterstützen, für ein Entgelt von netto EUR 7.500,- (zuzügl. USt.) jährlich. 
  • Konsequenzen bei signifikantem Nicht-Erreichen der definierten Meilensteine werden im Beteiligungsvertrag definiert.
  • Laufendes Coaching während der Fondslaufzeit durch verschiedene Experten erwünscht und nach Bedarf.
  • Der SE-Fonds wird eine aktive Rolle als Gesellschafter und Investorin einnehmen.
  • Am Ende der vereinbarten Laufzeit (geplant sind derzeit acht Jahre mit einer Verlängerung um weitere zwei Jahre) erfolgt ein Rückkauf seitens der Social EntrepreneurInnen oder ein Verkauf an andere Stakeholder (MitarbeiterInnen, KundInnen etc.) bzw. an Dritte (nachhaltige InvestorInnen wie zB. die fair-finance-  Gruppe).