Einreichung

Zum Ablauf der Einreichung
Nach der Übermittlung der Unterlagen durch die Social Entrepreneur:innen erfolgt zuerst eine formale Vorprüfung sowie die Aufbereitung der Unterlagen vom Senat der Wirtschaft, der die Einreichungen an die ehrenamtlichen Mitglieder des Impact-Beirats des SE-Fonds weiterleitet. Dieser Impact-Beirat tagt jedenfalls einmal im Quartal und beurteilt den Social Impact der einzelnen Unternehmen.
Im Falle eines als ausreichend signifikant beurteilten Mehrwerts durch den Impact-Beirat und nach einer Prüfung des Businessmodells auf Tragfähigkeit, sowie nach der wirtschaftlichen und rechtlichen Due Diligence spricht das Due Diligence Committee eine Empfehlung an den Asset Manager des Fonds aus, der die finale Investment-Entscheidung trifft.
Die einreichenden Social Entrepreneur:innen werden über die Empfehlung des Impact-Beirats und die weiteren Schritte des Prozesses zeitnahe informiert.
Für die Anmeldung sind ausschließlich die bereitgestellten Formulare (Einreichformular und Einreichformular Finanzen) zu verwenden.
Die Bewertung erfolgt anhand des ausgefüllten Formulars und weiterer eingereichter Unterlagen. Zusätzliche Informationen, wie z.B. Informationen von der Homepage des/der einreichenden Social Entrepreneur:in werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
Wir ersuchen Sie um klare und präzise Antworten auf die einzelnen Fragen im SE-Fonds Einreichformular sowie optional um eine Unternehmensdarstellung bzw. Darstellung des Businessplans.
Bitte beachten Sie, dass Einreichungen nur mit dem zur Verfügung gestellten Einreichformular UND Finanz-Einreichformular akzeptiert werden.